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Zustimmungserfordernis des Hypothekargläubigers zur lastenfreien Abschreibung im Zuge einer Enteignung nach dem EisbEG

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/230bbl 2012, 270 Heft 6 v. 22.11.2012

§ 3 Abs 1 LiegTeilG

§§ 5, 22 Abs 2, 34 Abs 2 EisbEG

Pfandrechte an enteigneten Liegenschaften gehen erst mit dem Vollzug der Enteignung unter. Die Abschreibung eines Liegenschaftsanteils ohne Mitübertragung der Lasten erfordert daher dann die Zustimmung der Hypothekargläubiger, wenn die Enteignung noch nicht durch freiwillige Besitzübertragung oder durch zwangsweise Besitzanweisung nach Leistung der Entschädigung oder gerichtliche Hinterlegung bzw Sicherstellung vollzogen wurde. In diesem Fall wirkt die Eintragung nämlich konstitutiv.

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