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Umwidmung; Sonderflächen; Ausnahmen vom Raumordnungsprogramm; keine Parteistellung Dritter

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/220bbl 2012, 264 Heft 6 v. 22.11.2012

§ 11 tir ROG 2011

Im aufsichtsbehördlichen Verfahren über die bescheidmäßige Ermächtigung der Gemeinde zur (Einzel-) Widmung von Sonderflächen (hier: "Sonderfläche Sportanlage - Reitanlage"; "Sonderfläche Hofstelle") kommt Personen, die durch die beabsichtigte Widmungsänderung betroffen zu sein behaupten, grundsätzlich keine Parteistellung zu.

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