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Verkehrsaufschließung; keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/206bbl 2012, 257 Heft 6 v. 22.11.2012

§ 23 Abs 3 krnt BauO 1996

§ 17 Abs 2 lit a krnt Bauvorschriften

Nachbarn kommt bezüglich der erforderlichen Verbindung des Baugrundstückes zu einer öffentlichen Fahrstraße kein subjektiv-öffentliches (Mitsprache-) Recht zu.

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