vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Sachverständigen wegen verfrühter Feststellung der Fertigstellung der Rohinstallation

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/196bbl 2012, 226 Heft 5 v. 15.10.2012

§ 13 BTVG

Der Sachverständige haftet gemäß § 13 Abs 2 BTVG dem Erwerber unmittelbar wenn er infolge unrichtiger Beurteilung des Baufortschrittes Beträge verfrüht an die Bauträgerin freigibt.

Die Höhe des Ersatzanspruches ergibt sich aus der Relation von Zahlungen und erbrachten Bauleistungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!