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Wohnungseigentum; Begriff "notwendig allgemeine Teile" der Liegenschaft

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/190bbl 2012, 222 Heft 5 v. 15.10.2012

§ 2 WEG 2002

"Notwendig allgemeine Teile" iSd § 2 Abs 4 WEG sind solche, denen kraft ihrer Beschaffenheit die Eignung fehlt, selbständig und ausschließlich benützt zu werden, wozu insbesondere Zugänge oder Durchgänge zu allgemeinen Teilen der Liegenschaft zählen.

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