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Terrassenüberdachung; baubewilligungspflichtige Maßnahme

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/175bbl 2012, 213 Heft 5 v. 15.10.2012

§ 4 Z 3 und 4 nö BauO 1996

Bei einer Terrassenüberdachung (hier: bestehend aus 4 Holzstützen und einem Dachstuhl im Ausmaß von 3,45 m x 3,70 m x 2,10 m) handelt es sich um ein baubewilligungspflichtiges Bauwerk.

VwGH 15.5.2012, 2012/05/0003

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