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Abstandsvorschriften; gesetzwidrige Baubewilligung; Aufhebung; Überschreiten der Sachzuständigkeit

Grundlagen und Praxis des BaurechtsSalzburgPeter Kastner, Wolfgang Kleeweinbbl 2012, 207 Heft 5 v. 15.10.2012

Art 2 StGG

Art 7, 83 Abs 2 B-VG

Ein gehäuftes gesetzwidriges, zT völlig intransparentes Vorgehen ist nicht nur qualifiziert rechtswidrig, es verletzt auch das Willkürverbot.

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