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Beseitigungsauftrag; Änderung des Flächenwidmungsplanes

Grundlagen und Praxis des BaurechtsKärntenPeter Kastner, Wolfgang Kleeweinbbl 2012, 204 Heft 5 v. 15.10.2012

§ 36 Abs 1 krnt BauO 1996

Solange eine Flächenwidmungsplanänderung nicht in Kraft ist, hat die Baubehörde die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes zu verfügen.

VA 27.2.2012, K-BT/0038-B/1/2011

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