§ 7 Abs 1 lit a bis f vlbg BauG 2001
Gehen mit einer Verwendungsänderung auch bautechnische Änderungen des Bauwerkes einher, kommt eine Abstandsnachsicht nach § 7 Abs 1 lit f vlbg BauG ("Änderung der Verwendung eines Gebäudes") nicht in Betracht.
§ 7 Abs 1 lit a bis f vlbg BauG 2001
Gehen mit einer Verwendungsänderung auch bautechnische Änderungen des Bauwerkes einher, kommt eine Abstandsnachsicht nach § 7 Abs 1 lit f vlbg BauG ("Änderung der Verwendung eines Gebäudes") nicht in Betracht.