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Dienstleistungsauftrag; Dienstleistungskonzession; Betriebsrisiko

RechtsprechungVergaberechtF. Keschmannbbl 2012/37bbl 2012, 52 Heft 1 v. 15.2.2012

Art 1 Abs 2 lit a und d und Abs 3 RL 2004/17/EG

Für die Einordnung als Dienstleistungskonzession ist erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber das auf ihm lastende Betriebsrisiko vollständig oder zumindest zu einem wesentlichen Teil auf den Konzessionär überträgt.

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