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Amtshaftung juristischer Personen/Personengesellschaften; Rauchfangkehrer

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2011/140bbl 2011, 189 Heft 4 v. 1.8.2011

§§ 1, 9 AHG

§ 17 wr KehrVO

Die Unzulässigkeit des Rechtswegs gemäß § 9 Abs 5 AHG gegenüber der als Organ tätigen natürlichen Person besteht aufgrund eines Analogieschlusses auch gegenüber einer juristischen Person oder Personengesellschaft, die mit hoheitlichen Aufgaben beliehen oder dafür in die Pflicht genommen worden ist. Eine vertragliche Haftung bleibt davon unberührt.

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