§§ 2, 4 oö VergNG (nunmehr §§ 2, 3 oö Verg-RSG 2006)
Auch für die Nachprüfung der Rechtmäßigkeit des Widerrufes ist ein Schaden des Antragstellers Voraussetzung für die Antragslegitimation.
VwGH 24.2.2010, 2006/04/0037
§§ 2, 4 oö VergNG (nunmehr §§ 2, 3 oö Verg-RSG 2006)
Auch für die Nachprüfung der Rechtmäßigkeit des Widerrufes ist ein Schaden des Antragstellers Voraussetzung für die Antragslegitimation.
VwGH 24.2.2010, 2006/04/0037