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Ersichtlichmachung einer Urkundenhinterlegung für einen Überbau

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2010/134bbl 2010, 165 Heft 4 v. 2.8.2010

§ 10 Abs 1a UHG

§ 435 ABGB

Nach § 10 Abs 1a UHG ist nicht mehr das Bestehen eines Bauwerks (alte Regelung gemäß § 10 Abs 1 UHG) sondern nur der Umstand der Urkundenhinterlegung für ein Bauwerk ersichtlich zu machen. Ein Rechtsbehelf gegen die Ersichtlichmachung (Einspruch) steht dem Buchberechtigten nicht zu. Der Liegenschaftseigentümer kann aber die Hinterlegung, mit der seine Sache zu Unrecht mit einem Überbau belastet wird, weiterhin mit Löschungsklage bekämpfen.

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