vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Teichanlage; Wasserbecken; Bauwerk; subjektivöffentliche Nachbarrechte; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/105bbl 2010, 148 Heft 4 v. 2.8.2010

§§ 4 Z 3 und 4, 14 Z 2, 17 Abs 1 Z 2 und Abs 2, 48 nö BauO 1996

Wasserbecken mit einem Fassungsvermögen bis zu 50 m3 sind bewilligungs- und anzeigefrei (§ 17 Abs 1 Z 2 nö BauO).

Seite 148


Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte