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Befugnis; Ergänzungsleistungen; Baumeister

RechtsprechungVergaberechtBearbeitet von F. Keschmannbbl 2010/98bbl 2010, 125 Heft 3 v. 12.7.2010

§ 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006

§§ 32 Abs 1 Z 1, 99 GewO

§ 32 Abs 1 Z 1 GewO erlaubt allen Gewerbetreibenden und damit auch dem Baumeister, Leistungen anderer Gewerbe, die die eigene Leistung wirtschaftlich sinnvoll ergänzen, "in geringem Umfang" zu erbringen.

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