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U-Bahnbau; Enteignung; Entschädigung; merkantiler Minderwert

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2010/91bbl 2010, 120 Heft 3 v. 12.7.2010

§§ 2, 4, 6 EisbEG

§ 3 LBG

Bei teilweiser Enteignung ist bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile seines Grundbesitzes Bedacht zu nehmen. Dies gilt auch, wenn nicht eine Liegenschaft enteignet, sondern nur im Enteignungswege über einen Teil derselben eine Dienstbarkeit begründet wird.

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