§§ 297, 435 ABGB
Erwirbt der Eigentümer eines in stabiler und massiver Bauweise ausgeführten Superädifikats auch die Liegenschaft, auf der dieses errichtet ist, dann verliert das Bauwerk seine rechtliche Selbstständigkeit und wird unselbstständiger Bestandteil des Grundstücks. Denn bei einem Superädifikat muss es sich grundsätzlich um ein Bauwerk auf fremdem Grund handeln.