vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bautechnischer Sachverständiger; Befangenheit

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/87bbl 2010, 118 Heft 3 v. 12.7.2010

§§ 136, 138 wr BauO

§§ 7 Abs 1 Z 4, 53 AVG

Die Berufungsbehörde darf einen bautechnischen Sachverständigen, der den Baubewilligungsbescheid der Baubehörde I. Instanz approbiert hat, nicht mehr zu einschlägigen Berechnungen beiziehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte