§ 14 Abs 1 stmk BauG 1995
Die Grundabtretungsverpflichtung darf trotz des Wortes "anlässlich" nicht nur in einem ganz engen zeitlichen Konnex zur Erteilung der Baubewilligung oder der Genehmigung der Baufreistellung ausgesprochen werden.
VwGH 20.1.2010, 2006/06/0048