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Nutzungsänderung; Aufstellen von Fitnessgeräten

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/80bbl 2010, 115 Heft 3 v. 12.7.2010

§ 19 Z 2 stmk BauG 1995

Die Nutzung von Büroräumlichkeiten als Trainingsraum für Fitness- und Wellnesszwecke stellt eine baubewilligungspflichtige Nutzungsänderung (hier: wegen der Bodenbelastung bei Aufstellen von mehreren Fitnessgeräten) dar.

VwGH 17.12.2009, 2009/06/0211

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