§ 18 sbg BauPolG
Es besteht kein subjektiv-öffentliches Recht, dass Orientierungsnummern bzw Bezeichnungen der Verkehrsflächen, die in Orientierungsnummerntafeln aufscheinen, nicht geändert werden.
VwGH 17.12.2009, 2009/06/0235
§ 18 sbg BauPolG
Es besteht kein subjektiv-öffentliches Recht, dass Orientierungsnummern bzw Bezeichnungen der Verkehrsflächen, die in Orientierungsnummerntafeln aufscheinen, nicht geändert werden.
VwGH 17.12.2009, 2009/06/0235