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Mobilfunkanlage; Rohrgittermast; Eisabwurf; Immissionen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/74bbl 2010, 112 Heft 3 v. 12.7.2010

§ 48 Abs 1 Z 1 nö BauO 1996

Die Einwendung der Nachbarn, dass durch den Eisabwurf von einem (hier: 36 m hohen, 2 m von der Grundgrenze entfernten) Rohrgittermast einer Mobilfunkstation das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährdet werden, ist zulässig.

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