§ 62 Abs 4 nö BauO 1996
Betriebe, bei denen keine Gülle, sondern bloß Jauche anfällt, können von der Kanalanschlusspflicht nicht ausgenommen werden.
VwGH 19.1.2010, 2007/05/0221
§ 62 Abs 4 nö BauO 1996
Betriebe, bei denen keine Gülle, sondern bloß Jauche anfällt, können von der Kanalanschlusspflicht nicht ausgenommen werden.
VwGH 19.1.2010, 2007/05/0221