Der Plan des Bundesministeriums für Inneres, in der Marktgemeinde Eberau ein Erstaufnahmezentrum zu errichten, ist im Burgenland auf massiven Widerstand gestoßen, der sich nicht nur in Volksbefragungen artikuliert hat. Die BH Güssing hat die im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde erteilte Baubewilligung wenige Tage nach ihrer Erlassung durch den Bürgermeister für nichtig erklärt, und der burgenländische Landtag hat eine Novelle zum RaumplanungsG beschlossen, die die Errichtung von Erstaufnahmestellen künftig nur mehr auf eigenes zu diesem Zweck gewidmeten Grundstücken zulässig macht. Im nachfolgenden Beitrag*) wird im Anschluss an die Beiträge von Giese und Wimmer in bbl 2010/2 untersucht, ob die aufsichtsbehördliche Nichtigerklärung rechtlich zulässig war und ob die burgenländische Landgesetzgebung mit ihrer Sondergebietsregelung in die Zuständigkeiten des Bundes eingriffen hat.