§§ 19 Abs 1, 129 Abs 1 BVergG 2006
Es steht nicht in der Disposition des Auftraggebers, von Ausscheidenstatbeständen nach seinem Ermessen Gebrauch zu machen.
BVA 17.11.2009, N/0108-BVA/07/2009-21
§§ 19 Abs 1, 129 Abs 1 BVergG 2006
Es steht nicht in der Disposition des Auftraggebers, von Ausscheidenstatbeständen nach seinem Ermessen Gebrauch zu machen.
BVA 17.11.2009, N/0108-BVA/07/2009-21