vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Passivlegitimation in Verfahren gegen die Wiedersetzung der Servitutsausübung

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2010/59bbl 2010, 75 Heft 2 v. 28.4.2010

§ 14 ZPO

§ 523 ABGB

Im Verfahren auf Feststellung einer ersessenen Wegservitut bilden Vor- und Nacherbe eine einheitliche Streitgenossenschaft gemäß § 14 ZPO. Bei Ansprüchen auf Entfernung oder Unterlassung einer Handlung, die der Vorerbe gesetzt hat, um sich der Ausübung der Servitut zu widersetzen (Versperren des Weges), ist dieser alleine passiv legitimiert, außer der Nacherbe hätte die tatsächliche Möglichkeit, die Störung zu steuern oder zu verhindern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte