vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Forderungsabtretung; Rechtsfolgen des Rücktritts

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2010/57bbl 2010, 74 Heft 2 v. 28.4.2010

§ 21 KO

Hat der Gemeinschuldner vor Konkurseröffnung einen Teil seiner Kaufpreisforderung unwiderruflich zur umfassenden Sicherung des Zessionars abgetreten, so umfasst diese Abtretung auch allfällige, sich aus dem Rücktritt des Masseverwalters nach § 21 KO ergebende "Bereicherungsansprüche" des Gemeinschuldners. Der Masseverwalter kann daher solche "Bereicherungsansprüche" nicht mehr geltend machen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte