§ 94 GBG
Ein Ansuchen kann nur dann bewilligt werden, wenn der Urkundeninhalt nicht nur in formaler, sondern auch in materiellrechtlicher Hinsicht keine Zweifel aufkommen lässt.
OGH 13.10.2009, 5 Ob 214/09w
§ 94 GBG
Ein Ansuchen kann nur dann bewilligt werden, wenn der Urkundeninhalt nicht nur in formaler, sondern auch in materiellrechtlicher Hinsicht keine Zweifel aufkommen lässt.
OGH 13.10.2009, 5 Ob 214/09w