§ 1489 ABGB
Das Ausmaß der Erkundungspflicht des Geschädigten über den die Verjährungsfrist auslösenden Sachverhalt darf nicht überspannt werden. Es kommt auf den Einzelfall an.
OGH 13.10.2009, 1 Ob 261/08a
§ 1489 ABGB
Das Ausmaß der Erkundungspflicht des Geschädigten über den die Verjährungsfrist auslösenden Sachverhalt darf nicht überspannt werden. Es kommt auf den Einzelfall an.
OGH 13.10.2009, 1 Ob 261/08a