§ 125 Abs 1 lit a wr BauO
§ 5 Abs 1 VStG
Die vom Bauberber an den Bauführer erteilte Information, dass die Baubehörde das Prüf- (bzw Baubewilligungs-)verfahren positiv abgeschlossen hätte, rechtfertigt nicht den Schluss, dass bereits eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt.