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Rückhaldemulde; Geländeveränderung; Hochwassergefahr; kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/42bbl 2010, 67 Heft 2 v. 28.4.2010

§§ 5, 26 Abs 1 Z 5, 65 stmk BauG 1995

Nachbarn kommt auch in Zusammenhang mit Geländeveränderungen kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht auf Abwehr von Hochwassergefahren zu.

VwGH 21.10.2009, 2009/06/0163

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