§§ 5, 26 Abs 1 Z 5, 65 stmk BauG 1995
Nachbarn kommt auch in Zusammenhang mit Geländeveränderungen kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht auf Abwehr von Hochwassergefahren zu.
VwGH 21.10.2009, 2009/06/0163
§§ 5, 26 Abs 1 Z 5, 65 stmk BauG 1995
Nachbarn kommt auch in Zusammenhang mit Geländeveränderungen kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht auf Abwehr von Hochwassergefahren zu.
VwGH 21.10.2009, 2009/06/0163