vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Vereinbarkeit einer Asyl-Erstaufnahmestelle mit der Flächenwidmung "gemischtes Baugebiet" gemäß § 14 Abs 3 lit f bgld RPlG

AufsätzeKarim Giesebbl 2010, 37 Heft 2 v. 28.4.2010

Die Bundesministerin für Inneres beabsichtigte in der Gemeinde Eberau (Burgenland) die Errichtung einer Erstaufnahmestelle für Asylwerber. In dem geplanten Gebäudekomplex sollten Wohnunterkünfte für ca 300 Asylwerber, behördliche Dienststellen des Bundesasylamtes, der Sicherheits- und Fremdenpolizei sowie eine ärztliche Ordination eingerichtet werden. Im Zuge der Nichtigerklärung des rechtskräftigen Baubescheides durch die Gemeindeaufsichtsbehörde (Ende des Jahres 2009) wurde die Frage der Vereinbarkeit der Erstaufnahmestelle mit der Flächenwidmung "gemischtes Baugebiet" gem bgld RPlG aufgeworfen. Der folgende Beitrag*)*)Diesem Beitrag liegt ein Rechtsgutachten des Autors für das Bundesministerium für Inneres zu Grunde. untersucht diese Rechtsfrage unter Berücksichtigung der besonderen verfassungsrechtlichen Zusammenhänge. Zum Zeitpunkt der baurechtlichen Entscheidung war das bgld RPlG 1969, LGBl 18 idF LGBl 2007/23 anzuwenden. Nachträgliche Rechtsänderungen durch die RPlGNov 2010, LGBl 1 (Einführung der Flächenwidmung "Bauland-Sondergebiet - Erstaufnahmestelle") sind daher in der vorliegenden Untersuchung nicht zu berücksichtigen gewesen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte