§§ 3, 7 LBG
§ 8 EisbEG
§ 3 Abs 1 LBG enthält keine abschließende Aufzählung der zulässigen Bewertungsverfahren. Mangels Vorgabe einer Bewertungsmethode durch das Gericht hat nach § 7 Abs 1 LBG der Sachverständige selbst die geeignete Methode auszuwählen. Diese Auswahl kann im Enteignungsverfahren nur dann als eine nicht nur dem Tatsachenbereich zuzurechnende Frage vom OGH überprüft werden, wenn das Rekursgericht die vom Erstgericht gewählte Methode ohne Änderung der Sachverhaltsgrundlage aufgrund rein abstrakter Argumente modifiziert und dadurch zu anderen Ergebnissen gelangt als das Erstgericht.