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Bauausführung; Bauaufsicht; erforderliche statische Unterlagen; Baueinstellung

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/20bbl 2010, 24 Heft 1 v. 17.2.2010

§§ 97 Abs 1, 127 wr BauO

Die statische "Vorbemessung" stellt keine "nach dem Forschritt des Baues erforderliche statische Unterlage" (iSd § 127 Abs 2 wr BauO) dar.

Wie der Begriff "Vorbemessung" zum Ausdruck bringt, sind die Angaben darin nur vorläufig, wohingegen während der Bauführung jedenfalls taugliche und endgültige Unterlagen - denen auch alle dann bekannten tatsächlichen Umstände zu Grunde zu legen sind - vorhanden sein müssen.

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