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Instandhaltungspflichten; Baugebrechen; fehlender Verputz

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/19bbl 2010, 23 Heft 1 v. 17.2.2010

§ 129 Abs 2, 4 und 10 wr BauO

Das Fehlen des Verputzes stellt dann ein Baugebrechen dar, wenn der Verputz an Mauern fehlt, die wegen der Gefahr des Eindringens von Niederschlägen eines Verputzes bedürfen, um dem gesetzlichen Erfordernis der Standfestigkeit und Tragfähigkeit zu genügen.

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