§ 22 Abs 1 nö BauO 1996
Ein Erlöschen der Parteistellung durch Nichtgeltendmachung von Rechten kommt ohne vorherige ordnungsgemäße Mitteilung des Entfalls der mündlichen Verhandlung nicht in Betracht.
VwGH 16.9.2009, 2006/05/0234
§ 22 Abs 1 nö BauO 1996
Ein Erlöschen der Parteistellung durch Nichtgeltendmachung von Rechten kommt ohne vorherige ordnungsgemäße Mitteilung des Entfalls der mündlichen Verhandlung nicht in Betracht.
VwGH 16.9.2009, 2006/05/0234