§ 9 Abs 1 und 3 krnt BauO 1996
§§ 8, 9, 13 Abs 3 AVG
Einer "ARGE" kommt als GesbR keine Parteifähigkeit zu; sie kann daher auch keinen Antrag auf Baubewilligung einbringen.
§ 9 Abs 1 und 3 krnt BauO 1996
§§ 8, 9, 13 Abs 3 AVG
Einer "ARGE" kommt als GesbR keine Parteifähigkeit zu; sie kann daher auch keinen Antrag auf Baubewilligung einbringen.