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Bauwerber; Parteifähigkeit; ARGE

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/5bbl 2010, 17 Heft 1 v. 17.2.2010

§ 9 Abs 1 und 3 krnt BauO 1996

§§ 8, 9, 13 Abs 3 AVG

Einer "ARGE" kommt als GesbR keine Parteifähigkeit zu; sie kann daher auch keinen Antrag auf Baubewilligung einbringen.

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