Das Bundesstraßenrecht umfasst die Planung, Finanzierung, den Bau, die Erhaltung sowie den Betrieb von Bundesstraßen. Bei diesem Verständnis hat man es heute mit einem reich verzweigten Rechtsgebiet zu tun. Neben dem Bundesstraßengesetz gibt es inzwischen zahlreiche Nebengesetze und Verordnungen, auch verschiedene EU-RL (zum Umweltschutz) prägen inzwischen das Bundesstraßenrecht erheblich mit.