Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die spezielle Rechtsform des Wohnungseigentums. Als solches gilt das einem Miteigentümer einer Liegenschaft eingeräumte dingliche Recht, eine Wohnung ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen.
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die spezielle Rechtsform des Wohnungseigentums. Als solches gilt das einem Miteigentümer einer Liegenschaft eingeräumte dingliche Recht, eine Wohnung ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen.