§§ 81 Abs 2, 106 Abs 4 BVergG 2006
Es reicht nicht, wenn die Mindestanforderungen für die Vergleichbarkeit von Alternativangeboten nur aus den Ausschreibungsunterlagen "herausgelesen" werden können.
BVA 20.7.2009, N/0060-BVA/03/2009-35
§§ 81 Abs 2, 106 Abs 4 BVergG 2006
Es reicht nicht, wenn die Mindestanforderungen für die Vergleichbarkeit von Alternativangeboten nur aus den Ausschreibungsunterlagen "herausgelesen" werden können.
BVA 20.7.2009, N/0060-BVA/03/2009-35