§ 1169 ABGB
Die Warnpflicht des Werkunternehmers entfällt bei fehlender Erkennbarkeit der mangelnden Eignung eines vom Besteller vorgegebenen Materials.
OGH 30.7.2009; 8 Ob 93/09y
§ 1169 ABGB
Die Warnpflicht des Werkunternehmers entfällt bei fehlender Erkennbarkeit der mangelnden Eignung eines vom Besteller vorgegebenen Materials.
OGH 30.7.2009; 8 Ob 93/09y