vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wiederversteigerung einer Liegenschaft; Möglichkeiten der Einstellung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/182bbl 2009, 235 Heft 6 v. 15.12.2009

§ 200 EO; § 19 tir GVG

Die rechtskräftige Anordnung einer erneuten Versteigerung nach § 19 Abs 3 tir GVG hat nicht zur Folge, dass der betreibende Gläubiger wiederum bis zum Beginn der Versteigerung nach § 200 Z 3 EO von der Exekution abstehen könnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte