vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Poternengewölbe; selbständiger Grundbuchskörper

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/179bbl 2009, 234 Heft 6 v. 15.12.2009

§§ 297, 300 ABGB

Unter der Oberfläche einer Liegenschaft befindliche, nicht als Fundament eines Gebäudes dienende Presshäuser, Keller und auch Tiefgaragen können als selbstständige unbewegliche Sachen gesehen und als eigene Grundbuchskörper behandelt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte