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Erlöschen der Baubewilligung; Bauvollendung; Baufertigstellungsanzeige

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2009/168bbl 2009, 229 Heft 6 v. 15.12.2009

§§ 38, 42, 43 oö BauO 1994

Die Baubewilligung erlischt, wenn die Bauführung nicht rechtzeitig innerhalb von 5 Jahren vollendet wird.

Die Bauvollendung erfordert keine "schlüsselfertige" Fertigstellung des Bauwerkes.

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