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Voraussetzungen der Realteilung durch WE-Begründung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2009/153bbl 2009, 199 Heft 5 v. 15.10.2009

§ 843 ABGB

Realteilung durch WE-Begründung ist regelmäßig nur dann möglich und tunlich, wenn die entstehenden Teile den Anteilen ungefähr gleichwertig und zudem annähernd gleich beschaffen sind. Unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten und Widmungen der Anteile stehen daher einer Realteilung entgegen.

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