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Treuhand; Freigabe von Zahlungen durch den Architekten; ergänzende Vertragsauslegung

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, und B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/148bbl 2009, 193 Heft 5 v. 15.10.2009

§ 1299 ABGB

Soll ein Treuhänder nur nach Freigabe durch den Architekten Zahlungen leisten bzw Geldbeträge abrufen, so ersetzt ein die Zahlungspflicht bestätigendes rechtskräftiges Urteil die Freigabe.

OGH 21.4.2009, 4 Ob 28/09k

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