§ 1299 ABGB
Soll ein Treuhänder nur nach Freigabe durch den Architekten Zahlungen leisten bzw Geldbeträge abrufen, so ersetzt ein die Zahlungspflicht bestätigendes rechtskräftiges Urteil die Freigabe.
OGH 21.4.2009, 4 Ob 28/09k
§ 1299 ABGB
Soll ein Treuhänder nur nach Freigabe durch den Architekten Zahlungen leisten bzw Geldbeträge abrufen, so ersetzt ein die Zahlungspflicht bestätigendes rechtskräftiges Urteil die Freigabe.
OGH 21.4.2009, 4 Ob 28/09k