vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Überschreitung der Baufluchtlinie; unwesentliche Abweichung vom Bebauungsplan

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2009/145bbl 2009, 192 Heft 5 v. 15.10.2009

§ 69 Abs 2 wr BauO

Die Überschreitung der Baufluchtlinie im Ausmaß von 12 m2 (hier: bei einer insgesamt bebauten Fläche von 433 m2) ist unwesentlich.

VwGH 27.5.2009, 2007/05/0093

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte