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Anerkennung einer nicht ausgeübten Servitut

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer und, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/127bbl 2009, 153 Heft 4 v. 15.8.2009

§§ 481, 1488 ABGB

Durch die Verbücherung einer vereinbarten, über Jahre aber nicht ausgeübten Dienstbarkeit, aufgrund eines Versäumungsurteils, ist der Einwand der Freiheitsersitzung gemäß § 1488 ABGB entzogen. Bereits die Unterfertigung einer Aufsandungserklärung ist als Anerkennung der Servitut zu beurteilen.

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