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"Schanigarten"; Flugdach; Markise; bewilligungspflichtige Baumaßnahmen

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2009/114bbl 2009, 146 Heft 4 v. 15.8.2009

§§ 60 Abs 1 lit a, 62a Abs 1 Z 13 und 33 wr BauO

Eine seitlich offene, auf mehreren Stutzen ruhende, freistehende Dachvorrichtung ist (als &"Flugdach&") auch dann baubewilligungspflichtig, wenn das Dach aus einer ausrollbaren Markise besteht.

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