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Dachgeschoßausbau; Dachfenster, Immissionen; Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2009/112bbl 2009, 145 Heft 4 v. 15.8.2009

§ 25 Abs 3 lit a tir BauG 2001; § 40 Abs 3 tir ROG 2006

Immissionen aus Wohnungen (hier: durch geöffnete Dachfenster nach dem Dachgeschoßausbau) halten sich im Rahmen des in der Widmungskategorie "Kerngebiet" üblichen Ausmaßes und sind von den Nachbarn hinzunehmen.

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